Hinweis zur sicheren Benutzung der Rutsche
Folgendes ist bei der Benutzung der Rutsche zu beachten:
Der Betreiber soll die Anzahl des nötigen Bedienungspersonals festsetzen. Jede Betreuungsperson muss sich an die vorgegebene Betreiberanweisung halten. Es ist sehr wichtig, dass diese Person den Betrieb und die Benutzer (Kinder) ständig überwacht! Die Aufsichtspflicht bleibt bei den Erziehungsberechtigten!
Im Sinne eines problemlosen und sicheren Betriebs ist folgendes nicht erlaubt:
- Dass Kinder das Spielgerät benützen, die mehr als 25 cm kleiner sind als die als die Innenseite der Außenwand.
- Die Mitnahme von Schuhen, scharfen, harten oder spitzen Gegenständen, Feuer und ggf. Brillen.
- Spielen im Einstiegsbereich. Der Zweck der Stufe ist es, ein sicheres Betreten und Verlassen des Spielgeräts zu ermöglichen.
- Das Hinaufklettern oder Dranhängen auf Wände und Türme etc.
- Der Aufenthalt in den Bereichen Abspannseile und Gebläse.
Das Bedienungspersonal soll sich besonders
- um kleine und ängstliche Kinder kümmern. Größere Kinder von Kleineren trennen.
- Eine Pfeife, Glocke oder Megaphon sollte benutz werden, um auch bei Lärm auf sich aufmerksam machen zu können.
- Nur so viele Benutzer zulassen, dass das Gerät nicht überlastet wird und jedes Kind genügend Platz hat.
- Bei aufziehendem Wind, Sturm, Gewitter die Kinder rechtzeitig vom Objekt entfernen, das Gebläse ausschalten und alle vorhandenen Auslassschläuche öffnen.
- Im nassen Zustand ist eine Benützung nicht erlaubt.
- Verhaltensauffällige und alkoholisierte Personen von der Benützung auszuschließen.
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