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Hinweis zur sicheren Benutzung der Rutsche

Folgendes ist bei der Benutzung der Rutsche zu beachten:

Der Betreiber soll die Anzahl des nötigen Bedienungspersonals festsetzen. Jede Betreuungsperson muss sich an die vorgegebene Betreiberanweisung halten. Es ist sehr wichtig, dass diese Person den Betrieb und die Benutzer (Kinder) ständig überwacht! Die Aufsichtspflicht bleibt bei den Erziehungsberechtigten!

Im Sinne eines problemlosen und sicheren Betriebs ist folgendes nicht erlaubt:
 

Das Bedienungspersonal soll sich besonders

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